Was benötige ich, um die therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Der erste Weg geht immer über Ihren Arzt.
Bei entsprechenden Beschwerden kann Ihr Hausarzt Ihnen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie verordnen. Hierzu gibt es den sogenannten "Heilmittelkatalog", in dem festgelegt ist, welche Behandlung sinnvoll ist. Auch der Umfang der Therapie ist in diesem Katalog vorgeschrieben. Falls nach den verordneten Therapiesitzungen aus medizinischen Gründen noch weitere Behandlungen notwendig sind, kann Ihr Arzt Ihnen auch diese verschreiben.
Der richtige Behandlungsplan:
Bei Ihrem ersten Termin wird in der Regel zuerst Ihre Krankengeschichte besprochen und eine Untersuchung vorgenommen. Aus diesem Befund ergeben sich die aktiven und passiven Behandlungsmethoden individuell für jeden Patienten. Ein konkreter Behandlungsplan ist für die zielführende Therapie unerlässlich.
Wie werden die Therapien abgerechnet?
Sowohl Logopädie als auch Ergotherapie und Physiotherapie rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab.
Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekommen haben. Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.Mit privat versicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, das Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
Wie rechne ich als Privatpatient mit der KK ab?
Die private Krankenversicherung funktioniert anders als die gesetzliche Krankenversicherung. In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Privatpatienten bekommen in der Regel einen Kostenvoranschlag, den sie bei der Krankenkasse einschicken können, um den persönlichen Satz zu erfahren. Privatpatienten begleichen ihre Rechnung zunächst eigenständig und anschließend reicht er diese bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Dort wird die Rechnung geprüft und die Kosten für versicherte Behandlungen werden dem Versicherten erstattet.
Kann ich direkt zu Ihnen kommen?
Im Zweifelsfall können Sie zu aller erst immer zu Ihrem Hau- oder Kinderarzt gehen. Je nach Beschwerden wird Ihr Hausarzt Sie möglicherweise aber auch zu einem Spezialisten schicken, der Ihnen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung ausstellt. In vielen Fällen muss sich ein Facharzt zunächst ein Bild von Ihren Beschwerden machen und entscheidet anschließend über weitere Maßnahmen.
Von wem bekomme ich ein Rezept?
Im Zweifelsfall können Sie zu aller erst immer zu Ihrem Hau- oder Kinderarzt gehen. Je nach Beschwerden wird Ihr Hausarzt Sie möglicherweise aber auch zu einem Spezialisten schicken, der Ihnen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung ausstellt. In vielen Fällen muss sich ein Facharzt zunächst ein Bild von Ihren Beschwerden machen und entscheidet anschließend über weitere Maßnahmen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, fallen pro Verordnung derzeit 10 Euro Rezeptgebühr sowie 10% je verordneter Leistung an. Dementsprechend hängt die Höhe der jeweiligen Zuzahlung vom Wert der Verordnung ab. Sofern Sie keine Befreiung bei Ihrer Krankenkasse erhalten oder unter 18 Jahre alt sind, ist diese gesetzliche Zuzahlung verpflichtend. Wichtig: Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten.
Kostenübernahme von osteopathischen Leistungen.
Osteopathie ist eine private Leistung, wird allerdings von vielen Krankenkassen bezuschusst. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist häufig eine ärztliche Verordnung, außerdem muss der Therapeut über eine anerkannte berufliche Qualifikation und die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband verfügen.
Wir sind Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e. V.). Verbandsmitglieder dieses Verbandes sind bei allen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen anerkannt.
Außerdem kann als Heilpraktikerin den privatversicherten Patienten eine Rechnung nach der GebüH der Heilpraktiker geschrieben werden.
Wird die Therapie von jeder GKV und privaten KK übernommen?
Sowohl die Logopädie als auch die Ergo- und Physiotherapie rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Osteopathie ist eine private Leistung, wird allerdings von vielen Krankenkassen bezuschusst.
Bis wann muss meine Heilmittelverordnung begonnen werden?
Grundsätzlich muss die Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden, es sei denn auf der Verordnung finden sich andere Angaben beim spätesten Behandlungsbeginn. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, kann ein späterer Behandlungsbeginn mit dem Arzt abgesprochen werden, sodass die Verordnung weiterhin Gültigkeit hat.
Wieso verordnet mir mein Arzt keine Behandlung mehr?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben neben einem Anspruch auf ärztliche Behandlung u.a. auch Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln (§32 SGB V). Die Verordnung von Heilmitteln ist komplex und für Ärzte mit Risiken verbunden: Auch wenn noch Luft im Budget ist, sind sie nicht sicher vor der persönlichen wirtschaftlichen Haftung. Denn Verordnungen müssen nach den Kriterien der Krankenkassen "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" sein. Manche Ärzte möchten sich dem Risiko eines Regresses nicht aussetzen und verordnen deshalb so wenig Heilmittel wie möglich.
Das wiederum ist in der Gesamtbetrachtung keine gute Strategie, denn das Budget, das Ärzten für die Verordnung von Heilmitteln zur Verfügung steht, wird jährlich mit den Kassen neu verhandelt. Basis für die Verhandlung ist in der Regel die zur Verfügung stehende Summe des Vorjahres. Sinkt diese, verschlechtern sich die Argumente für die Aushandlung eines höheren Budgets.
Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt, in manchen Fällen sind Verordnungen möglich, die außerhalb des Budgets von Ärzten liegen, sogenannter langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Es kann immer passieren, dass man einen Termin verpasst. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Ihnen verpasste Termine in Rechnung stellen müssen, da der jeweilige Termin ausschließlich für Sie freigehalten wurde.
Wenn Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, kann Ihnen die Behandlung gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Ausfallgebühr bemessen wir nach der Vergütung, die wir von der Krankenkasse für diese Behandlung bekommen hätten. Kulanzregelungen sind in Ausnahmefällen möglich.
Was ist zu tun, wenn ein Rezept falsch ausgestellt wurde?
Der Therapeut muss prüfen ob Fehler bei der Verordnung vorliegen. Daraufhin kann geklärt werden, ob Sie den verordnenden Arzt nochmals kontaktieren müssen. Für diesen Fall wird der Therapeut Ihnen ggf. eine kurze Information über die erforderlichen Änderungen mitgeben, sodass Sie Ihre Behandlung nach der notwendigen Korrektur mit der aktualisierten Verordnung beginnen können. Manche Änderungen können auch erst im Laufe der Behandlung eingeholt werden.
Typische Rezeptfehler, bei denen Sie den Arzt erneut kontaktieren müssen:
Spätester Behandlungsbeginn
Dieser muss eingetragen werden, falls die Behandlung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ihrem Arztbesuch begonnen werden kann.
Art der Verordnung
Das Kreuz muss korrekt gesetzt sein, zum Beispiel bei Erstverordnung oder Folgeverordnung.
Heilmittel
Das verordnete Heilmittel muss zu Ihrer Diagnose passen.
Indikationsschlüssel
Durch diesen wird Ihre Diagnose einer bestimmten Gruppe zugeteilt, nach der der Arzt das Heilmittel auswählen muss. Auch der Indikationsschlüssel muss zur restlichen Verordnung passen.
ICD10 Code
Dieser verschlüsselte Diagnosecode muss zum Indikationsschlüssel passen.